Nach der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg bestimmt nur der Bürgermeister die Themen, mit denen sich der Gemeinderat befasst. Nur Themen, die auf der offiziellen Tagesordnung stehen, können im Gemeinderat diskutiert werden. Die Fraktionen haben aber die Möglichkeit, die Aufnahme von Themen auf die Tagesordnung zu beantragen. Dazu sind die Stimmen von einem Viertel des Gemeinderates, also fünf Stimmen, notwendig. Derzeit hat die Fraktion sieben Mitglieder.