Stellungnahme: Einsetzung von Patricia Popp als Amtsverweserin

Dieter Mörlein hat es wieder einmal geschafft: Eppelheim steht in den Schlagzeilen. Die Causa Mörlein schlägt weit über die Region hinaus hohe Wellen. Und wir sind geneigt, mit Shakespeare zu fragen: „Was ist faul im Staate Eppelheim?“ Offensichtlich eine ganze Menge. Und Schuld ist nicht ein Plakat, auch nicht der Bürger, der klagt. Es ist ein selbstherrlich handelnder Bürgermeister, der sich über alles hinwegsetzt und Wählerinnen und Wähler brüskiert.

Allein die Tatsache, dass unsere Fraktion vorliegenden Antrag stellen musste und der Gemeinderat heute über die Amtseinsetzung von Patricia Popp berät, entbehrt nicht einer gewissen Tragikomik. Denn das hat es bis dato in Baden-Württemberg nicht gegeben. Der alte Amtsinhaber, dessen Amtszeit am 31. Dezember 2016 und damit auch dessen demokratische Legitimation endete, weigert sich, seiner durch Wahl demokratisch legitimierten Nachfolgerin die Amtsgeschäfte als Amtsverweserin zu überlassen. Wahlanfechtungen hat es schon immer gegeben. Aber noch nie hat einer aus dem Amt scheidender Bürgermeister seinen gewählten Nachfolger daran gehindert, das Amt anzutreten. Wir – und die Bürgerinnen und Bürger von Eppelheim – hätten uns eine ruhige und würdige Übergabe der Amtsgeschäfte gewünscht.

Wie Sie den vielen Presseveröffentlichungen entnehmen konnten, stützt sich Herr Mörlein auf § 42 Abs. 5 GemO. Diese Vorschrift besagt zwar, dass er bis zum Amtsanritt der neugewählten Bürgermeisterin die Geschäfte weiterführen kann, sofern er dies nicht schriftlich oder elektronisch ablehnt. Sie besagt aber auch ganz klar: Es ist eine Kann-Regelung und es ist eine Not-Regelung. Das heißt:

  1. Kein Gesetz zwingt Herrn Mörlein, im Amt zu bleiben. Nichts und niemand zwingt ihn, die Geschäfte weiterzuführen. Es ist also eine eigenmächtig getroffene Entscheidung, die nichts mit dem Wohl der Stadt und Ihrer Bürgerinnen und Bürger zu tun hat, wie Herr Mörlein immer wieder zu suggerieren versucht.
  2. Die Regelung greift nur, wenn bei einer Wahlanfechtung keine geeignete Person mit Verwaltungserfahrung zur Verfügung steht. Patricia Popp verfügt aber unstrittig über diese Kompetenz. Diese Auffassung wird auch von Rechtsexperten gestützt und würde vor Gericht sicherlich Bestand haben.
  3. Zusätzlich besagt § 48 Abs. 3 eindeutig, dass eine zur Bürgermeisterin gewählte Bewerberin vom Gemeinderat auch vor der rechtskräftigen Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zur Amtsverweserin bestellt werden kann. Und genau von diesem Recht macht der Gemeinderat mit der heutigen Entscheidung Gebrauch.

Mit seiner Entscheidung und jüngsten Äußerungen in Presse und Amtsblatt spricht Herr Mörlein der gewählten Bürgermeisterin Patricia Popp die Qualifikation ab, das Bürgermeisteramt zu führen. Das ist ein Affront und kann nicht hingenommen werden.

Er missachtet darüber hinaus den Wählerwillen. Er ist nicht mehr zur Wahl angetreten, hat damit auf eine mögliche Weiterführung der Amtsgeschäfte verzichtet. Es nun über die Hintertür zu versuchen und wie er in Pressemittteilungen äußerte – dass er noch Projekte in trockene Tücher bringen will- ist mehr als nur schlechter Stil. Es zeugt von keiner besonders demokratischen und souveränen Amtsauffassung.

Dabei verdreht Herr Mörlein das Gesetz, wie es ihm in den Kram passt: In der Tischvorlage zur heutigen Sitzung spricht er dem Gemeinderat das Recht auf Beratung und Beschlussfassung in dieser Sache ab. Auch kündigt er an, bei einer Mehrheitsentscheidung, Frau Popp als Amtsverweserin einzusetzen, nicht anerkennen zu wollen und Widerspruch gegen den Beschluss wegen angeblicher Rechtswidrigkeit einzulegen.

Es bleibt natürlich diesem Gemeinderat überlassen zu zeigen, ob eine Mehrheit gewillt ist, sich von Drohungen einschüchtern und sich weiter am Nasenring durch die Arena ziehen zu lassen. Oder ob er das Heft des Handels in die Hand nimmt und ein klares demokratischen Zeichen setzt. Die Klage kann keine Aussichten auf Erfolg haben. Auch das sollte den Gemeinderat ermutigen, Frau Popp jetzt als Amtsverweserin zu bestellen. Setzen Sie dieser Tragikomödie ein Ende, damit Eppelheim sich den anstehenden Aufgaben zuwenden kann. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten es von uns.

Sollte der Gemeinderat mehrheitlich für die Einsetzung von Frau Popp votieren, erwarten wir, dass Herr Mörlein das Votum respektiert. Die von ihm ausgelöste Debatte hat einen Punkt erreicht, der dem Ansehen Eppelheims schadet und zur Politikverdrossenheit führt. Wenn ihm wirklich viel an Eppelheim liegt, wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, die Amtsgeschäfte zu übergeben.