Mobilitätsnetz – Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Brückenbau

Christa Balling-Gündling
Christa Balling-Gündling

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21.12.2015 mit großer Mehrheit den in der Vorlage genannten Baumaßnahmen zugestimmt und auch dem Abschluss von Kostenvereinbarung unter den Beteiligten (Bund, Land, HSB, Städte Heidelberg und Eppelheim)

Die Zustimmung zu den Unbedenklichkeitsbescheinigungen durch den Gemeinderat ist, wie begründet dargelegt, Voraussetzung für einen förderunschädlichen Baubeginn und für die Förderung der verschiedenen Baumaßnahmen.

Für den Straßenbahnanteil hat die Stadt Heidelberg bereits die Anträge zur Aufnahme in das Förderprogramm gestellt. Liegt dort bereits eine Förderzusage vor?

(Die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch den Gemeinderat ist notwendig für den Kreisel , die Erneuerung der Brücke, die bereits 2010 mit 3,4 klassifiziert wurde auf einer Skala von 1-4 und deren Traglast zu gering ist für die größeren Niederflurbahnen und Variobahnen. Des weiteren ist sie notwendig für die Fuß- und Radwegeunterführung und den Straßen- Fuß- und Radweg.)

Da die Zeit drängt, muss mit dem Bau auch auf Eppelheimer Seite schnellstens begonnen werden , damit die durch das Mobilitätsnetz geförderten Baumaßnahmen (GVFG Mittel fördern STRABA zu 80%) rechtzeitig bis Ende 2019 nicht nur abgeschlossen, sondern auch abgerechnet wurden.

Wie von der Verwaltung mitgeteilt, wurden bei den jeweils zuständigen Stellen bereits Förderanträge gestellt.

Jeder Monat, um den sich der Baubeginn verzögert, verursacht der Busverkehr mehr als 100 000 Euro an Mehrkosten. Sollte es zu einer durch Eppelheim verursachten Bauverzögerung kommen, wären Neuverhandlungen über die Kostenverteilung notwendig, was sicherlich nicht zum Vorteil von Eppelheim wäre.

Die Gelder für die gesamten Baumaßnahmen, ohne Zuschüsse, sind in Höhe von 2,48 Mio. Euro in den Haushalten 2017-2019 eingestellt, da nicht sicher ist, wann die Zuschüsse fließen und ob auch alle Zuschüsse kommen werden. Mit den jetzt prognostizierten Förderungen, müsste Eppelheim dann lediglich noch Kosten in Höhe von 1.418 Mio. Euro tragen. Das ist wäre dann weniger als 2015 an Kosten für Eppelheim prognostiziert wurden.

Zur Erinnerung: Allein der notwendige und in seiner Breite heute vorgeschriebene Brückenbau mit den vorgelagerten Straßenbaumaßnahmen kostet ohne Straßenbahn

8.2 Mio. Euro, wovon nach der jetzigen Kostenvereinbarung ohne Förderung 734 00 Euro Eppelheim zahlen müsste und mit der prognostizierten Förderung lediglich 477 000 Euro.

Das können und dürfen wir mit einer Verweigerung der Zustimmung nicht verspielen. Wer gegen diesen Beschluss heute stimmt, nimmt billigend große wirtschaftliche Nachteile für Eppelheim in Kauf. Auch wir hätten gerne jetzt bereits feste Zusagen für die Förderungen, aber leider sind die rechtlichen Vorgaben andere.

 

Bündnis 90/GRÜNE

Christa Balling-Gündling