„Land ist in der Bringschuld“ – Bau eines Aufzugs in der Friedrich-Ebert-Schule 25. September 201721. Oktober 2017 Wer die heutige Vorlage liest, kann sich nur an den Kopf fassen. Da werden Gesetze erlassen, aber keiner weiß, wie sie umzusetzen sind. Eppelheim rennt von Pontius zu Pilatus, wird vertröstet. Dann gibt es endlich eine Durchführungsverordnung – und Eppelheim soll dann leer ausgehen, weil mit der Baumaßnahme nicht unverzüglich nach Bekanntwerden des Einschulungsortes begonnen wurde. Man müsste schon Cassandra sein, um den Inhalt einer Verordnung vorauszusehen, die es zum Zeitpunkt der Einschulung noch gar nicht gab. Und dass das Land nun über die sogenannte „nachlaufende Kostenerstattung“ sämtliches Kostenrisiko auf die Stadt abwälzen möchte, ist – gelinde gesagt – ein Skandal. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich das Land angesichts der großen Herausforderung Inklusion aus der Verantwortung stiehlt. Unsere Fraktion folgt deshalb dem Vorschlag der Verwaltung, zunächst einen Fahrstuhl im Nordtrakt zu errichten und Druck auf das Land zu machen, damit es die Kosten übernimmt. Inklusion ist ein hehres Ziel, stellt aber die Schulträger vor großen Herausforderungen. Für uns entscheidend ist: Für die Kosten inklusionsbedingter Umbauten hat das Land aufzukommen. Deshalb sehen wir das Land in der Bringschuld. Gerade bei solch großen Investitionen ist es nicht praktikabel, dass der Schulträger ohne eine frühzeitige Kostenzusage in Vorleistung geht. Um klare Regelungen zu schaffen – auch für evtl. künftige inklusive Maßnahmen – sollte deshalb die Stadt, wenn nötig, den Klageweg beschreiten. Für unsere Fraktion war wichtig, dass zunächst kostengünstigere Alternativen geprüft werden. Diese scheiden jedoch laut Verwaltung aus baulichen Gründen aus. So ist der Bau eines Fahrstuhls zwischen den beiden Trakten oder die Verlegung der Klassen- und Fachräume in einen Trakt nicht durchführbar. Da die Ganztagesräume im Untergeschoss liegen, ist auch eine Verlegung der Klassenräume auf einem Stockwerk unmöglich. Die derzeit genutzte Treppenraupe darf zudem aus medizinischen Gründen nur als Notlösung dienen. Und selbstverständlich muss die Schülerin auch die Ganztagesräume nutzen dürfen. Sie hiervon auszuschließen, wäre diskriminierend und nicht hinnehmbar. Tatsache ist: Die Friedrich-Ebert-Schule-Gemeinschaftsschule wird über kurz oder lang barrierefrei umgebaut werden müssen. Im Zuge der Inklusion wird sie sich primär zu einer inklusiven Schule entwickeln, braucht daher langfristig zwei Fahrstühle – und da beißt die Maus keinen Faden ab. Barrierefreiheit ist die Voraussetzung für Inklusion. Und Eppelheim langfristig barrierefrei zu gestalten, ist ein Ziel, das sich auch die Grünen gesetzt haben. Heute geht es daher nicht nur um ein behindertes Schulkind. Es geht um eine langfristige Investition in die Attraktivität unseres Schulstandorts. In Sachen Inklusion sollten wir uns aber nichts vormachen: Die vollinklusive Schule wird es nicht geben. Es gibt Kinder, die in einer speziell ausgerüsteten Schule besser aufgehoben sind. Auch trägt das Land nicht jeden sonderpädagogischen Bedarf. Dies würde für Eppelheim weitere Kosten mit sich bringen, die die Stadt nicht schultern kann. Vieles an dem Gesetz ist noch unausgegoren und realitätsfern, und es bleibt zu hoffen, dass das Land die Kommunen künftig besser unterstützt und entlastet, statt Hürden aufzubauen. Noch Wort zur Kostenschätzung: Dem Gemeinderat liegt nur ein Angebot vom ÖPP-Partner b.i.g. vor. Die aufgeschlüsselten Kosten von 550.000 € erscheinen uns hoch und sind für uns nicht nachvollziehbar. Auch wenn das Land für die Kosten aufkommt – wir sind zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Daher unsere: Findet hier eine Ausschreibung statt? Im Übrigen: Schon im Zuge der Sanierung der Schulen über ÖPP hatte unsere Fraktion gefordert, Fahrstühle einzubauen. Dies entsprach schon damals den geltenden Standards, wurde aber nicht umgesetzt.