Lärmaktionsplan – Grüne wollen Nachbesserung

Isabel Moreira da Silva
Isabel Moreira da Silva

„Eppelheim ist großflächig verlärmt“ – so beschreiben die Planer die Lärmsituation in Eppelheim.  Lärm ist ein drängendes Problem in Eppelheim. Umso mehr erwarten die Bürgerinnen und Bürger klare Antworten. Deshalb stellt sich die Frage: Bringt der Lärmaktionplan das, was er verspricht? Die Antwort: nur teilweise.

Der vorliegende Lärmaktionplan erfasst zunächst nur die A5 und die Hauptstraße. In den Genuss möglicher lärmmindernder Maßnahmen kommen zunächst nur die Menschen, die in diesen Bereichen wohnen. Die Betroffenen bekommen Gelegenheit, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ihre Vorschläge einbringen. Wir können deshalb nur dazu aufrufen, sich aktiv zu beteiligen.

Dieser Plan ist nur ein Anfang. Ziel ist es, die Planung fortzuschreiben. Das heißt: Der Lärm anderer Straßen ist ebenfalls langfristig zu erfassen, sind hierfür ebenfalls lärmmindernde Maßnahmen festzulegen. Für die Rudolf-Wild-, Peter-Böhm- und Mozartstraße gibt es bereits einen entsprechender Beschluss des Gemeinderats. Weitere Straßenzüge sollten folgen.

Heidelberg hat im Zuge des Umbaus der Eppelheimer Straße die Durchfahrt auf Höhe des Diebswegs gekappt. Der Verkehr soll – auch nach Öffnung der Brücke – zum Teil weiterhin über das Gewerbegebiet im Pfaffengrund und die Heinrich-Schott-Straße fließen. Betroffen dürften hiervon vor allem die Menschen in der Wieblinger und Hildastraße sein. Sie müssen künftig mit erhöhtem Verkehrsaufkommen rechnen. Deshalb sehen wir auch hier Handlungsbedarf. 

Der Autobahnlärm als eine der Hauptlärmquellen lässt sich mit den derzeitigen rechtlichen Mitteln kaum beeinflussen. Dennoch sind wir der Überzeugung: Die Lärmsituation kann in Eppelheim stellenweise verbessert werden. Und genauer hier zeigt die vorliegende Planung Schwächen. Denn die Planer setzen hauptsächlich auf passive Maßnahmen wie Lärmschutzfenster. Aktive Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Flüsterasphalt und Verringerung des motorisierten Individualverkehrs werden zwar benannt. Diese werden aber nur beiläufig erwähnt oder als wenig wirkungsvoll verworfen.

Beispiel Schwetzinger Straße: Hier soll Tempo 50 beibehalten werden, weil lt. Planer der Lärm nur um 2 dB gemindert wird. In Lärmaktionsplänen anderer Kommunen wird die Wirkung von Tempo 30 als mittel bis hoch bewertet. Also, weshalb nicht hier? Auch lässt sich in diesem Bereich im Zuge der anstehenden Fahrbahnerneuerung durch Einbau eines lärmmindernden Asphalts und Verengung der Fahrbahn an der Einfahrt eine weitere Minderung erreichen.

Überhaupt ist der Plan hinsichtlich der lärmmindernden Maßnahmen wenig präzise. Hier hätten wir genaue Tabellen und Auflistungen mit konkreten Maßnahmen in den verschiedenen Straßenabschnitten mit einer Bewertung der einzelnen Maßnahmenvorschläge erwartet.

Ein anderer Knackpunkt: Die Festsetzung der ruhigen Gebiete. Hier wurde aufgrund der großflächigen „Verlärmung“ beschlossen, lediglich den Eppelheimer Wald als schützenwerten Bereich festzulegen. Dies ist uns zu wenig. Ruhige Bereiche sind – wie die Planer die geltenden Richtlinien richtig zitieren – Erholungsflächen, die von der Bevölkerung als ruhig empfunden werden. Diese können sein z.B. reine und allgemeine Wohngebiete, Naturflächen, Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Flächen, die dem Aufenthalt zur Erholung oder sozialen Kontaktpflege dienen. Da fallen mir ganz viele Bereiche ein: unser Friedhof, der Stadtpark. Und warum nicht der grüne Süden mit seinen Feldern und Äckern? Als Puffer zum PHV wäre es sicherlich sinnvoll, diesen Bereich als schützenswert festzulegen.

Am liebsten würden wir die Planung auf den Technischen Ausschuss verweisen. Doch wieder einmal drängt die Zeit: Eppelheim gehört zu den letzten Gemeinden, die ihrer gesetzlichen Pflicht zur Meldung einer Lärmaktionsplanung noch nicht nachgekommen sind. Nun muss dies bis Ende des Jahres über die Bühne gebracht werden. Andernfalls drohen Deutschland eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und Zwangsgelder.

Unserer Fraktion wird daher der Planung und der Offenlage zustimmen, beantragen aber zugleich, dass im Zuge einer Fortschreibung deutlich nachgebessert wird. Dies sollte im Rahmen einer aktiven Bürgerbeteiligung stattfinden. Andere Gemeinden haben hierfür beispielsweise Lärmforen veranstaltet. Andere Möglichkeiten bieten sich evtl. im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts.