VB-Plan für Spitalstraße 32-34 – Grüne wollen Bebauungsplan für gesamtes Quarier

Christa Balling-Gündling

Unsere Fraktion will nicht verhindern, dass in diesem Gebiet eine verträgliche Nachverdichtung  erfolgt. Wie bereits das letzte Mal dargelegt, ist dies aber nur gewährleistet, wenn für das gesamte Gebiet zwischen Christoph-, Peter-Böhm-, Rudolf-Wild- und Spitalstraße ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Beim Tagesordnungspunkt Strategische Ziele für Eppelheim wird unter dem Punkt: Grundvoraussetzungen für „Die Strategie 1/2„ darauf hingewiesen, dass für nachhaltiges Sparen zuerst investiert werden muss. Eine solche rentierliche Investition wäre auch ein Bebauungsplan für das gesamte Areal. Die heutige Behauptung der CDU, dass die Grünen sich bei den Haushaltsberatungen gegen die Aufstellung von Bebauungsplänen ausgesprochen haben, ist schlichtweg gelogen. Immer wieder wurde von den anderen Fraktionen bedauert, dass es nach wie vor für viele Gebiete in Eppelheim keine Bebauungspläne gibt und deshalb Baugesuche von der übergeordneten Behörde genehmigt werden, obwohl der Gemeinderat aus städtebaulicher Sicht dies mehrheitlich abgelehnte.

Deshalb ist die Absicht über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Baurecht zu schaffen mit Problemen behaftet. Wir haben noch kein Stadtentwicklungskonzept in dem eigentlich entschieden werden soll, wie wir Stadtplanung insgesamt in Zukunft gestalten wollen. Durch diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird wieder nur Flickwerk geschaffen. Dieses Bauvorhaben wird als Referenzobjekt für weitere Baumaßnahmen in diesem Quartier dienen. Mit dem Bauträger Akin haben wir gesehen, wie problematisch Bauten sein können, wenn kein Bebauungsplan für ein gesamtes Gebiet vorliegt. 

Wir beschäftigen uns heute zum sechsten Mal mit diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan. In diesem Zeitrahmen hätten wir auch einen Bebauungsplan über das größere Areal aufstellen können und dem Bauherrn und auch den Angrenzern viel Unmut und Ärger ersparen können.

Auch sind Vorgaben in der Entwurfsfassung zur zulässigen überbauren Fläche und zu den Eingriffen in Natur und Landschaft widersprüchlich. Wir wissen nicht, was hier nun gilt. […]

Der Bauherr hat Kompromissbereitschaft gezeigt, das müssen wir anerkennen. Aber das löst nicht das grundsätzliche Problem. Durch diesen kleinteiligen Bebauungsplan ist nicht gewährleistet, dass dadurch städtebaulichen Fehlentwicklungen verhindert werden. Wir waren von Anfang an für die Aufstellung eines Bebauungsplan für das gesamte Areal, damit auch alle anderen Anlieger dieses Areals auf der sicheren Seite sind.  Mit dem heute zur Abstimmung vorliegenden  vorhabenbezogenen Bebauungsplan vertun wir eine Chance, einen für alle verbindlichen Bebauungsplan aufzustellen.