Anwohnerparkausweise, Verkehrswende und Stadtentwicklung, Teil II

Liebe Eppelheimerinnen und Eppelheimer, in den „Eppelheimer Nachrichten“ vom 4. Februar haben wir dargestellt, warum wir als Grüne für eine Neuordnung der Gebühren für das Anwohnerparken in Eppelheim gestimmt haben. Auf unseren Beitrag hin haben wir zahlreiche Rückmeldungen bekommen, viele zustimmende, aber auch einige ablehnende. Wir möchten heute, zusätzlich zu unseren individuellen Rückmeldungen an die jeweiligen Bürger*innen, auf die drei häufigsten Rückfragen antworten.

In welchem Zusammenhang stehen die neuen Gebühren für das Anwohnerparken mit dem Verkehrskonzept der Stadt?

Der Eppelheimer Gemeinderat hat im September 2021 einstimmig (!) das Verkehrskonzept als Gesamtkonzept verabschiedet. Es dient damit als Handlungsgrundlage für alle weiteren Planungen und Maßnahmen im Bereich Verkehr und Mobilität. Kernpunkte dieses Verkehrskonzeptes sind, in Anlehnung an die 2030-Mobilitäts- und Klimaschutzziele des Landes, die Verdopplung des ÖPNV-Verkehrs, die Verringerung des motorisierten Individualverkehrs um ein Drittel, der deutliche Ausbau von Wegen für den Rad- und Fußverkehr und die Reduzierung der Flächenansprüche für fahrende und stehende Autos zugunsten schwächerer Verkehrsteilnehmer*innen und zugunsten einer höheren Aufenthalts- und Lebensqualität in der Stadt. Wir Grüne nehmen dieses beschlossene Verkehrskonzept sehr ernst, und zwar im Interesse aller Eppelheimer*innen.

Warum werden die Gebühren für das Anwohnerparken so stark erhöht?

Die Gebühren betrugen bislang bundesweit 30,70 € jährlich. Dieser Betrag lässt sich letztlich als massive kommunale Unterstützung des Autoverkehrs bezeichnen, und zwar auf Kosten der Allgemeinheit. Bei der Gemeinderatssitzung Ende Januar schlug die Verwaltung vor, auf Grundlage der üblichen Berechnung eines Stellplatzes im öffentlichen Raum entlang des Bodenrichtwertes, für die Jahre bis 2026 eine Gebühr von 96 Euro (2022/23), 120 Euro (2024/25) und 144 Euro (2026) festzusetzen. Der reale Wert für einen Stellplatz in den Eppelheimer Anwohnerzonen beträgt rund 200 Euro. Deshalb haben wir unseren Antrag für die drei Stufen 96 Euro (2022/23), 144 Euro (2024/25) und dann 192 Euro (2026) eingebracht. Die dritte Stufe sollte, so unser Antrag, an die Neuberechnung des Bodenrichtwertes gekoppelt werden. Die SPD stimmte unserem Antrag zu. Die CDU erklärte in der Sitzung, der Erhöhung für 2022 (96 Euro) zustimmen zu können und die Staffelung mit 120 Euro und 144 Euro grundsätzlich für richtig zu halten, verwies aber, wie alle anderen Fraktionen auch, so auch unsere Grüne Fraktion, auf ein in diesem Jahr zu beschließendes Parkraumbewirtschaftskonzept für ganz Eppelheim. Dieses Konzept muss dann, so ist wenigstens die Position der Grünen, auch weitere Kurzzeitparkzonen ausweisen sowie eventuell auch Straßen und Plätze, für die Sondernutzungsbedingungen gelten (z.B. der Parkplatz der Rhein-Neckar-Halle).

Warum müssen nicht alle Eppelheimer*innen diese Anwohnerparkgebühren zahlen?

Anwohnerparkausweise sind rechtlich an die Ausweisung von Bewohnerparkzonen gekoppelt. Für diese Bewohnerparkzonen muss ein erhöhter Parkdruck nachgewiesen werden. Dieser ist üblicherweise vor allem da nachweisbar, wo viele Bürger*innen mit dem Auto zentrumsnahe Einkaufsziele oder ÖPNV-Haltestellen ansteuern. Der Anwohnerparkausweis schützt also quasi die parkenden Anwohner*innen vor „Fremdparker*innen“. Deshalb ist auch die Idee der Eppelheimer Liste, Anwohnerparkzonen „flächendeckend“ in ganz Eppelheim einzuführen, rechtlich nicht umsetzbar. Wenn Sie Erfahrungen haben, welche Straßen einem besonderen Parkdruck unterliegen, freuen wir uns über Ihre Information. Wir Grüne haben im Zusammenhang mit unserem Antrag vorgeschlagen, die eingenommenen Gebühren zweckgebunden für mehr Grün in der Stadt, für die Aufwertung und Gestaltung des öffentlichen Raumes, für mehr und bessere Rad- und Fußwege, für die Entsiegelung von Flächen und damit für eine klimagerechtere Stadt zu verwenden. Mit den stufenweisen Gebühren für das Anwohnerparken gibt es die Chance, mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität für alle Bürger*innen zu schaffen. (Text: Marc Böhmann)