Änderung der Hauptsatzung – Erhöhung der Sitze in den beschließenden Ausschüssen

Stellungnahme Christa Balling-Gündling

Christa Balling-Gündling
Christa Balling-Gündling
Bei der Änderung der Hauptsatzung zur Erhöhung der Anzahl der Sitze von 11 auf 12 in den beiden beschließenden Ausschüssen geht es nicht um irgendwelche Vorteilsnahme. Es geht darum, die Bestimmungen von § 40 der GemO umzusetzen. Demnach gilt, dass die Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse in der Regel im Wege der Einigung erfolgt.

Bei Ablehnung oder Enthaltung gilt die Einigung als nicht zustande gekommen.  In der Praxis verständigen sich die Mitglieder des Gemeinderates – laut Gemeindetag Baden-Württemberg – darauf, dass die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen wegen des Prinzips der demokratischen Repräsentation entsprechend ihres Stärkeverhältnisses im Gemeinderat in den Ausschüssen zum Zuge kommen.

Dies sind auch die Ziele dieses Antrages:

  1. Die Änderung soll eine vertretbare Einigung ermöglichen. Denn sollte keine Änderung der Hauptsatzung per Mehrheitsbeschluss heute erfolgen, müsste jeder Ausschuss nach Verhältniswahl gewählt werden. Danach müsste dann nochmals gelost werden.
  2. Das Ergebnis eines Losentscheides würde aber den Wählerwillen entweder bei der CDU oder bei den Grünen verfälschen. Wahlergebnis: CDU 30,8 %, SPD 26 %, GRÜNE 25,6 % , EL 13,1%, FDP 4,5%.
  3. Das Wahlergebnis zeigt deutlich, dass die CDU 4 % mehr Stimmen als die SPD hat. Damit stünden ihr 4 Sitze in den Ausschüssen zu. Aufgrund der geringfügigen Differenz von 0,4 % gegenüber der SPD stünden aber gleichzeitig auch uns 3 Sitze zu.

 

Eine ablehnende Haltung gegenüber einer Erhöhung der Ausschusssitze würde verhindern, dass die Ausschüsse entsprechend dem Stärkeverhältnis des Wahlergebnisses besetzt werden können. Dies würde damit dem Prinzip der demokratischen Repräsentation in den Ausschüssen widersprechen. Die SPD würde mit einem ablehnenden Votum einen demokratischen Konsens verhindern und zeigen, dass sie nur auf ihren eigenen Vorteil bedacht ist.

Die ablehnende Haltung der SPD verwundert umso mehr, als die SPD-Fraktion im Kreistag – in der Frau Schmidt dem Fraktionsvorstand angehört – eine Erhöhung der Ausschusssitze von 28 auf 30 beantragt hat, nur um jeweils einen Sitz mehr in den Ausschüssen zu bekommen und damit sich einen Vorteil zu verschaffen, obwohl die bestehende Anzahl von 28 Sitzen den Wählerwillen dort nicht verfälscht hätte.