„Der Bebauungsplan für Bahndamm Ost ist gültig, der Bescheid für den Supermarkt im Westteil nicht rechtskräftig. Bahn und Investor haben damit kein Baurecht“, lautete das Ergebnis einer Anfrage der Grünen-Fraktion beim zuständigen Kreisamt. Die Fraktion reagiert damit auf Aussagen des Anwalts der Stadt bei der jüngsten Bürgerversammlung. Demnach sei der Bebauungsplan „Justus-von-Liebig-Straße“, der derzeit für den östlichen Bahndamm Verkehrsgrün vorsieht, ungültig. Der Grund: Das Gelände sei damals nicht entwidmet worden, der Plan damit hinfällig. Für den Westteil liege zudem schon jetzt ein rechtkräftiger Bauvorbescheid vor. Der Investor habe damit Baurecht, könne den Supermarkt bauen. Die Quintessenz aus der Beurteilung: Der Stadt sind rechtlich die Hände gebunden.
„Das ist falsch“, kontert nun Grünen-Fraktionschefin Christa Balling-Gündling und beruft sich dabei auf ein Schreiben des zuständigen Baurechtsamts des Kreises, das der Fraktion vorliegt. Darin heißt es unter anderem: Solange die Unwirksamkeit nicht gerichtlich im so genannten Normenkontrollverfahren festgestellt wurde, gehen die Behörden immer von einem wirksamen Bebauungsplan aus. Das bedeutet: Der Plan für den östlichen Bahndamm ist gültig.
Auch hinsichtlich des westlichen Bahndamms ist die Antwort des Kreises eindeutig: „Der Bauvorbescheid (für den Supermarkt) ist noch nicht bestandskräftig“, heißt es in dem Schreiben. Auf mündliche Anfrage bestätigte zudem die Behörde der Fraktion: Über 30 Widersprüche sind im Landratsamt eingegangen. Diese lägen nun dem Regierungspräsidium zur Prüfung vor. „Die Entscheidungen über die Widersprüche stehen bislang noch aus. Möglicherweise wird der Bauvorbescheid im Anschluss an die Widerspruchsverfahren auch noch verwaltungsgerichtlich überprüft,“ so das Baurechtsamt.
Für Balling-Gündling steht damit fest: „Den Bürgerinnen und Bürgern wird wieder einmal Sand in die Augen gestreut. Entgegen der Behauptung der Verwaltung gibt es kein Freibrief für die Bahn, den Bahndamm zu bebauen. Die Stadt hat noch alles in der Hand.“ Schließlich habe auch sie gegen den SB-Markt Widerspruch eingelegt. Damit stehe ihr der Klageweg offen. (cbg)
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